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Rauschbrandbekämpfung 2022

Zur Abwicklung der Rauschbrandbekämpfung 2022 wird seitens des Landes Kärnten Folgendes mitgeteilt:

Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2022 vom Land Kärnten getragen.

Der Impfstoff ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee erhältlich.

Die Impfung ist vom Landwirt/von der Landwirtin bis 31. März 2022 direkt beim Tierarzt/bei der Tierärztin seiner/ihrer Wahl anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rauschbrandschutzimpfung bis zum 15. Mai 2022 beendet sein muss.

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