
Ein 19 Jahre alter Probeführerscheinbesitzer fiel einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung am 13.11.2025 gegen 23:30 Uhr auf der Südautobahn, A2, auf Höhe Pörtschach in Fahrtrichtung Italien, mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf. Nachdem die Streife trotz Nachfahrt mit weit über 200 km/h erst aufschließen konnte, als der Lenker verkehrsbedingt bremsen musste, schaltete dieser plötzlich die Beleuchtung am Fahrzeug aus, beschleunigte stark und fuhr ca. 2 Kilometer völlig unbeleuchtet, bei abschnittsweise starkem Nebel und Dunkelheit davon.
Dabei wurde mittels Nachfahrt eine Geschwindigkeit von 203 km/h (Messtoleranz abgezogen) erreicht. Bei einem stationären Radargerät bremste der Lenker stark ab und konnte in der Folge angehalten werden. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle abgenommen.
Eine vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeuges war nicht möglich, da der Lenker nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist.











